CJG St. Ansgar

Unsere Mitarbeitervertretung - die MAV

In jeder kirchlichen oder caritativen Einrichtung gibt es eine Mitarbeitervertretung, kurz MAV. Ihre gewählten Mitglieder vertreten die Interessen der Mitarbeiter*innen gegenüber dem Dienstgeber. Sie fördern die beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange der Mitarbeiter*innen sowie der Zusammenarbeit im Team und sorgen für die Einhaltung der arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Vorgaben.

Die Aufgaben der MAV sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen. Die rechtlichen Grundlagen ihrer Arbeit sind in der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) geregelt.

Das Team der MAV in der Einrichtung CJG St. Ansgar

Die MAV der CJG St. Ansgar setzt sich aktuell aus sieben Mitarbeiter*innen zusammen und ist seit März 2021 im Amt. Sie trifft sich regelmäßig und ist am besten per E-Mail erreichbar: mav(at)cjg-sta.de .

Erster Vorsitzender
Gerd Kaminski, pickUp
g.kaminski(at)cjg-sta.de 

Stellvertretende Vorsitzende
Anna Goodinson, TG Happerschoß
a.goodinson(at)cjg-sta.de 

Schriftführer
Claudia Richartz, Berufskolleg und Verwaltung
c.richartz(at)cjg-sta.de 

Beisitzer*in
Christian Bauer, AWG Grengel
c.bauer(at)cjg-sta.de 

Steffen Österlein, TG Happerschoß
s.oesterlein(at)cjg-sta.de 

Britta Foleson, Berufskolleg
b.foleson(at)cjg-sta.de 


Aufgabenbereiche der MAV

Allgemeine Aufgaben

  • Die MAV achtet darauf, dass alle Mitarbeiter*innen bei gleichen sachlichen Voraussetzungen auch gleichbehandelt werden.
  • Sie nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen und versucht, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Dabei unterliegen alle Mitglieder der MAV der Schweigepflicht und behandeln die Anliegen der Mitarbeiter*innen vertraulich.
  • Die MAV setzt sich für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung ein und wirkt auf familienfreundliche Arbeitsplätze hin.
  • Sie regt Maßnahmen an, die der Einrichtung und den Mitarbeiter*innen dienen.
  • Die MAV achtet darauf, dass der Dienstgeber sich an die gesetzlichen Vorgaben, die sich zum Teil auch ändern, hält. Gibt es gesetzlichen Spielraum, werden Kompromisse mit dem Dienstgeber gesucht und Vereinbarungen für die Mitarbeitenden geschlossen.
  • Die MAV überprüft die Eingruppierungen bei Neueinstellungen.
  • Die MAV ist bei den Begehungen der Gruppen im Rahmen der Arbeitssicherheit (ASA) dabei.

Spezielle Aufgaben

  • Die MAV hat ein Recht auf Anhörung und Mitberatung bei allgemeinen personellen Angelegenheiten und Kündigungen nach Ablauf der Probezeit.
  • Sie besitzt ein Vorschlagsrecht bei allgemeinen betrieblichen Angelegenheiten
    (u. a. innerbetriebliche Information und Zusammenarbeit, Hausordnung, Fortbildung/Qualifizierung, Arbeitsorganisation).
  • Sie hat ein Antragsrecht bei organisatorischen und sozialen Angelegenheiten
    (z. B. Arbeitszeiten, Veranstaltungen, Beurteilungsrichtlinien, Arbeitssicherheit).
  • Die MAV hat außerdem ein Zustimmungsrecht bei der Einstellung von Mitarbeitenden, bei sonstigen persönlichen Angelegenheiten der Mitarbeiter*innen sowie bei organisatorischen und sozialen Angelegenheiten der Einrichtung.
  • Dienstgeber und MAV können auch Dienstvereinbarungen abschließen.

Alle vier Jahre wird die Mitarbeitervertretung von den wahlberechtigten Mitarbeitenden gewählt. Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitarbeiterversammlung für alle Mitarbeiter*innen der Einrichtung statt.

CJG St. Ansgar

Siebengebirgsweg 25
53773 Hennef
Tel. 02242 88990
Fax 02242 80711
info(at)cjg-sta.de

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